Lacrima Beneflitz 2024 - Flitzen für den guten Zweck
am 13.04.2024 um 11 Uhr – 15 Uhr im Sportpark Ostra (Platz 6)
Der Lacrima-Beneflitz hat mittlerweile Tradition am Tisch. Bereits zum vierten Mal in Folge lädt Round Table 204 Dresden zum Laufen für den guten Zweck ein: Am 13. April 2024 um 11 Uhr – 15 Uhr steigt der diesjährige Benefizlauf zugunsten des Kinder- und Jugendtrauerzentrums Lacrima im Sportpark Ostra (Platz 6).
Vom 12.04. bis zum 14.04. gibt es weiterhin die Möglichkeit, seine Distanz auch „online“ von überall auf der Welt zu absolvieren.
Die Teilnehmergebühren und freiwillige Spenden kommen dem Kinder- und Jugendtrauerzentrum der Johanniter in Dresden, LACRIMA, zugute. Wir freuen uns auf zahlreiche Mitläufer auf den vier Distanzen 2,04 km, 5,00 km, 10,00 km und 21,1 km.
Laufgebühr nur 5,00 € - die größte freiwillige Laufgebühr erhält den begehrten Herzpokal.
Für den ein oder anderen Unentschlossenen haben wir noch ein paar Anreize geschaffen:
- Offizielle Erstellung von Ergebnislisten und eine Urkunde für jeden Teilnehmer
- 4 Pokale für die Gesamtsieger der Wettbewerbe
- eine besondere Auszeichnung der Johanniter für die größte Spende, den HERZPOKAL!
- Gesponserte Funktionsshirts von uhlsport. Diese gehen an die schnellsten Teilnehmer auf den 4 Distanzen und an den größten Spender.
Projektbeschreibung Lacrima:
Lacrima ist das Kinder- und Jugendtrauerzentrum der Johanniter in Dresden. Bei dem Projekt begleiten die Johanniter trauernde Kinder und bieten Betroffenen einen geschützten und vertrauensvollen Raum, in dem sie ihre Trauer bewusst leben können. Dabei ist Lacrima keine Therapieform, sondern eine nachhaltige Begleitung und Unterstützung, die jedem Kind hilft, seinen persönlichen Trauerweg zu finden.
Derzeit unterstützen 28 ehrenamtlich tätige Trauerbegleiterinnen und Trauerbegleiter Kinder, Jugendliche und auch junge Erwachsene, die Trauer nach dem Tod naher Angehöriger zu verarbeiten. Die Trauergruppen treffen sich regelmäßig seit Anfang 2019 alle 14 Tage. Parallel dazu findet das Elterncafé statt. Dort können sich Mütter und Väter der betreuten Kinder über ihre Erfahrungen austauschen. Aktuell gibt es zwei Standorte, an der Stephensonstraße 12-14, 01257 Dresden und Seidnitzer Straße 4a, 01069 Dresden.
Das Angebot von Lacrima ist kostenfrei.
Konkret werden die Spendengelder für die Aus- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Trauerbegleiterinnen und Trauerbegleiter verwendet. Weiterhin werden Arbeitsmaterialien, Ausflüge, Sachgüter oder eine tiergestützte Trauerbegleitung von Spendengeldern bezahlt. Helfen Sie uns
anderen zu helfen. Vielen Dank.
Beitrag ARD – BRISANT
Weitere Informationen:
Robert Dietsche, Leiter und Koordinator des Lacrima-Trauerzentrums,
Tel.: 0351 2091433, 0152 04628997
E-Mail: lacrima.dresden_at_johanniter.de
www.johanniter.de/lacrimadresden
Zwei Standorte:
- Stephensonstraße 12-14, 01257 Dresden
- Seidnitzer Straße 4a, 01069 Dresden
Spendenkonto:
Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
Regionalverband Dresden
Verwendungszweck: Lacrima Dresden
BIC: BFSWDE33XXX
IBAN: DE84 3702 0500 0004 3318 04
Bank für Sozialwirtschaft
Hinweise
- Deine Spende kannst du vergrößern, indem du einfach die Teilnahmegebühr um einen beliebigen Betrag in der Anmeldung erhöhst oder auch direkt an das Lacrima Spendenkonto (unten).
- Bitte beachte, dass es sich nicht um eine organisierte Laufveranstaltung im üblichen Sinn handelt. Jeder ist eigenverantwortlich unterwegs. Dabei ist egal, ob ihr die gemeldete Distanz im Wald oder auf der Sportbahn absolviert. Wir fassen lediglich online eure Ergebnisse zusammen.
- Wähle eine beliebige Startzeit und deine eigene Streckenführung an den Veranstaltungstagen um dann zu starten, wenn du dich gut fühlst. Wie schwer es durch Gelände und Untergrund wird, ist dabei dir überlassen.
- Die angemeldete Distanz muss erbracht werden! Bei einer Online-Laufveranstaltung zählt nur die benötigte Zeit. Diese musst du mit einer beliebigen Laufapp nachweisen.
- Details gibt es vor dem Lauf per Email.
Unser Hauptsponsor
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Teilnahmebedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines, Virtueller Lauf
Die nachfolgend aufgestellten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Freundeskreis Round Table Dresden e.V. - Round Table 204 Dresden (nachfolgend: RT204) Kontakt: praesident_at_204-de.roundtable.world und dem jeweiligen Teilnehmer des Lacrima BeneFlitz 2022 (nachfolgend Veranstaltung).
- Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, RT204 hat deren Geltung in Schriftform zugestimmt.
- Der BeneFlitz findet virtuell statt, das heißt, dass es keine abgesteckte Strecke, einen festen Tag oder eine bestimmte Uhrzeit für die Veranstaltung gibt. Die Veranstaltung findet insgesamt in dem im Rahmen der Anmeldung kommunizierten Zeitfenster statt. Die genaue Laufstrecke kann und ist nach Belieben von jedem Teilnehmer eigenverantwortlich und frei zu bestimmen. Entscheidend für die Teilnahme an der Veranstaltung ist es, den eigens durchgeführten Lauf mittels einer digitalen Lauferfassung (z.B. App, Smartwatch etc.) dem Veranstalter innerhalb der Meldefrist nachweisen zu können.
§ 2 Anmeldung, Startplatz, Mindestalter
Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt eine Anmeldung voraus, die auf dem Portal Race Results ermöglicht wird. Es werden durch RT204 folgende Daten des Teilnehmers erhoben:
- Name und Vorname,
- Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- Nationalität,
- Anschrift,
- E-Mail-Adresse,
- Telefonnummer,
- ggf. Telefonnummer eines Notfall-Kontaktes,
- ggf. Firmen- oder Vereinsname,
- Länge der Strecke,
- ggf. geplante Laufzeit,
- Bankverbindung bzw. Paypal-Daten.
- Die Teilnahme erfolgt ausschließlich mit Bestätigung der Anmeldung durch RT204.
- Jeder gemeldete Teilnehmer darf seinen Startplatz nur persönlich antreten und damit an der Veranstaltung teilnehmen.
- Mit meiner Anmeldung bestätige ich, dass ich mindestens 18 Jahre alt bin oder ggf. mein Kind unter persönlicher Aufsichtspflicht anmelde.
§ 3 Teilnahmegebühr, Rückerstattung
- Für die Teilnahme an der Veranstaltung wird von RT204 eine Teilnahmegebühr erhoben. Diese wird an RT204 mittels Paypal-Konto gezahlt.
- Es besteht kein Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers bei Nichtantritt oder Ausfall der Veranstaltung.
- Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht in den Fällen der Absätze 3 und 4 nicht.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 4 Sicherheitsmaßnahmen & Pflichten des Teilnehmers
- Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt eigenverantwortlich. Aufgrund der Tatsache, dass jeder Teilnehmer seine genaue Laufstrecke, den Tag und die Uhrzeit in Abhängigkeit der Witterungsverhältnisse und der eigenen Laufausstattung (insbesondere Kleidung und Schuhwerk) frei wählen kann, hat jeder Teilnehmer für seine Sicherheit selbst zu sorgen. Von einem Lauf mit Tieren (insbesondere Hunden), Fahrrädern, E-Bikes und Rollstühlen wird abgeraten. Dies gilt gleichermaßen für die Verwendung von Sportgeräten jeglicher Art, soweit diese nicht für die Teilnahme erforderlich sind. Es empfiehlt sich ein Mobiltelefon für etwa erforderlich werdende Not- oder Hilferufe bei sich zu führen.
- Sämtliche von den Teilnehmern zu beachtenden organisatorischen Maßnahmen gibt RT204 rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt.
- Etwaigen Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden könnten, ist RT204 berechtigt den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und / oder einen Ausschluss des Teilnehmers von der Zeitwertung (Disqualifizierung) auszusprechen. Dies gilt auch für Regelverstöße (z.B. im Rahmen der Zeiterfassung des jeweiligen Laufes).
- RT204 kann Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auch ausschließen, insbesondere wenn sie versuchen, auf andere als in diesen Teilnahmebedingungen beschriebene Weise am Wettbewerb teilzunehmen, versuchen, den Wettbewerb zu stören oder Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs missachten oder unsportliches Verhalten zeigen.
- Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht in den Fällen der Absätze 3 und 4 nicht.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 5 Haftungsausschluss
- Jeder Teilnehmer kann seinen Lauf grundsätzlich nach Zeit und Wetterlage frei bestimmen. Etwa bestehende behördliche Restriktionen sind stets zu berücksichtigen.
- Mit seiner Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass er körperlich und gesundheitlich in der Lage ist, an der Laufsportveranstaltung teilzunehmen. Der Teilnehmer versichert weiter, dass ihm bekannt ist, dass die Teilnahme an der Veranstaltung zu körperlichen Belastungen führt und mit gesundheitlichen und körperlichen Risiken verbundenen ist.
- Der Teilnehmer ist selbst verpflichtet, seine gesundheitliche und körperliche Eignung für die Laufsportveranstaltung vor Teilnahme ärztlich überprüfen zu lassen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, im Falle vor dem Lauf auftretender gesundheitlicher oder körperlicher Beschwerden, die sich auf seine Fähigkeit zur Teilnahme an der Veranstaltung auswirken können, seinen Lauf zu verschieben oder nicht an zu treten.
- RT204 haftet nicht für Folgen von in der Person des Teilnehmers liegenden, gesundheitlichen Risiken.
- RT204 haftet gegenüber dem Teilnehmer unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch RT204, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. Darüber hinaus haftet RT204 für Schäden, die auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch RT204, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle einer einfach fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen durfte. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, scheidet eine weitergehende Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus.
- Die Haftungsbegrenzungen in § 5 Abs. 5 finden keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.
- RT204 haftet nicht für Störungen der Vertragserfüllung infolge höherer Gewalt.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, RT204 und/oder die mit ihm verbundenen Parteien von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einem Verstoß des Teilnehmers gegen die vorstehenden Erklärungen und/oder auf einer fahrlässigen und/oder vorsätzlichen Handlung oder Unterlassung beruhen.
§ 6 Versicherung
- RT204 führt die Laufsportveranstaltung mit größter Sorgfalt durch. Trotzdem lassen sich Unfälle nicht völlig vermeiden. Der Teilnehmer erkennt an, dass RT204 für den Teilnehmer keine Versicherung abgeschlossen hat.
- Der Abschluss von Versicherungen (einschließlich einer Unfall- und Sachversicherung) fällt somit in die alleinige Verantwortung des Teilnehmers. RT204 empfiehlt allen Teilnehmern, einen solchen Versicherungsschutz nach eigenem Ermessen abzuschließen.
§ 7 Datenerhebung und -verwertung
Zum Zwecke der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltungen erhebt RT204 entsprechende personenbezogene Daten. Der Umgang mit diesen Daten ist in der Datenschutzerklärung des Veranstaltungsportals geregelt, die für die Veranstaltung gilt.
§ 8 Zeitnahme, regelwidriges Verhalten
Die Zeitnahme erfolgt durch eigenständiges Erfassen der selbst gewählten Laufstrecke unter Erfassung der zurückgelegten Strecke und der hierfür benötigten Zeit. Als Nachweis wird ein Screenshot der App mit diesen Angaben akzeptiert.
§ 9 Siegerehrung, Wertungskategorien
- Sollten mehrere Teilnehmer über ein identisches Verhältnis aus den der jeweiligen Einzelwertung zu Grunde liegenden Faktoren (z.B. Zeit, Platzierung und Streckenlänge) verfügen, entscheidet das Losverfahren.
- RT204 behält sich vor in begründeten Fällen, Einzelläufer und Mannschaften von der Wertung auszuschließen. Grundsätzlich gilt im Zusammenhang mit der Benennung der Sieger der Wertungskategorien der einzelnen Veranstaltungen.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 10 Schlussbemerkung
Alle Preisträger verpflichten sich, dem Veranstalter und dem im Anmeldeformular durch Bezeichnung der Laufsportveranstaltung genannten Hauptsponsor für kommunikative Maßnahmen im Zusammenhang mit ihrem Gewinn zur Verfügung zu stehen.
Stand 21.02.2021